All-Inkl kündigen – Frist 1 Monat zum Vertragsende

All-Inkl Vertrag kündigen

Die Kündigung bei All-Inkl ist nur wirksam, wenn sie fristgerecht und an die richtige Stelle geht. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben nötig sind und worauf Sie achten müssen.

Kündigungsfrist & Mindestlaufzeit

Die Kündigungsfrist bei All-Inkl beträgt in der Regel 1 Monat zum Vertragsende. Beachten Sie, dass die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist beim Anbieter eingegangen sein muss. Wir empfehlen, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis zu haben.

So kündigen Sie Schritt für Schritt

Die Kündigung bei All-Inkl erfolgt in wenigen Schritten: Zunächst sammeln Sie Ihre Vertragsdaten, dann erstellen Sie mit unserem Tool ein Kündigungsschreiben. Senden Sie dieses per Post und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

Tipps für eine erfolgreiche Kündigung

Tipps für die All-Inkl-Kündigung: Kündigen Sie immer schriftlich, bewahren Sie alle Unterlagen auf, fordern Sie eine Bestätigung an. Prüfen Sie vor der Kündigung, ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt – etwa bei Preiserhöhungen.

Sonderkündigungsrecht prüfen

Ein Sonderkündigungsrecht bei All-Inkl besteht möglicherweise, wenn: der Anbieter die Preise erhöht, Sie umziehen und der Service am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, oder es zu erheblichen Leistungsstörungen kommt. Prüfen Sie Ihre AGB oder kontaktieren Sie unseren Support.

Alternativen nach der Kündigung

Sie verlassen All-Inkl? Es lohnt sich, die verfügbaren Alternativen im Internet & DSL-Bereich zu prüfen. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter.

Besonderheiten bei der Kündigung von All-Inkl

  • Senden Sie die Kündigung per Einschreiben (Einwurf), um einen Nachweis zu haben.
  • Router und Hardware müssen meist innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet werden.
  • Typische Kündigungsfrist: 1 Monat zum Vertragsende – prüfen Sie Ihren individuellen Vertrag.
  • Häufiger Fehler: Fehlende Kundennummer – führt häufig zur Verzögerung oder Ablehnung

Vor dem Absenden prüfen

  • Kündigungsfrist geprüft
  • Router-Rücksendung eingeplant (meist 14 Tage)
  • Rücksendeadresse notiert
  • Neuen Anbieter rechtzeitig beauftragt
  • Sonderkündigungsrecht bei Umzug geprüft

Zahle ich zu viel? Jetzt kostenlos prüfen

Unser KI-Vertragsassistent analysiert deinen Vertrag in 30 Sekunden – kostenlos & unverbindlich.

KI-Vertragscheck starten – kostenlos
Anzeige Jetzt Anbieter wechseln und bis zu 800 Euro/Jahr sparen!

Kostenlos & unverbindlich - In 5 Minuten gewechselt - TUeV-geprueft

Wichtige Fragen zu dieser Kategorie

Muss ich den Router zurücksenden?

Ja, gemietete Router müssen in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückgesendet werden.

Was ist bei einem Umzug?

Ist der Dienst am neuen Wohnort nicht verfügbar, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

Mein Internet ist zu langsam – kann ich kündigen?

Bei dauerhaft zu langsamer Verbindung können Sie den Preis mindern oder außerordentlich kündigen. Dokumentieren Sie die Messungen.

Nach der Internet-Kündigung

Wichtige Schritte nach der Kündigung Ihres Internetvertrags:

  • Senden Sie Router und Hardware fristgerecht zurück (meist 14 Tage).
  • Bewahren Sie den Rücksendebeleg auf.
  • Stellen Sie sicher, dass der neue Anschluss rechtzeitig geschaltet wird.
  • Prüfen Sie die Schlussrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meinen All-Inkl-Vertrag kündigen?

Um Ihren All-Inkl-Vertrag zu kündigen, erstellen Sie ein formgerechtes Kündigungsschreiben. Senden Sie dieses per Einschreiben an All-Inkl und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.

Welche Kündigungsfrist gilt bei All-Inkl?

Bei All-Inkl gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf die genauen Bedingungen und kündigen Sie rechtzeitig.

Kann ich All-Inkl online kündigen?

Eine Kündigung bei All-Inkl ist in der Regel schriftlich erforderlich. Sie können ein Kündigungsschreiben als PDF erstellen und per Post versenden. Einige Anbieter akzeptieren auch E-Mail-Kündigungen.

Was passiert nach der All-Inkl-Kündigung?

Nach erfolgreicher Kündigung sollten Sie eine schriftliche Bestätigung von All-Inkl erhalten. Bewahren Sie diese auf. Bei einem Anbieterwechsel beauftragen Sie rechtzeitig den neuen Anbieter.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei All-Inkl?

Ein Sonderkündigungsrecht bei All-Inkl besteht z.B. bei Preiserhöhungen oder wenn der Service an Ihrem neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Prüfen Sie Ihre AGB auf die genauen Bedingungen.

Muss ich bei All-Inkl eine Mindestlaufzeit beachten?

Viele Verträge bei All-Inkl haben eine Mindestlaufzeit. Nach Ablauf dieser Frist können Sie in der Regel monatlich kündigen. Die genauen Konditionen finden Sie in Ihrem Vertrag.

Stand: April 2026

Wichtiger Hinweis (Keine Rechtsberatung): Hinweis: Wir sind kein Rechtsdienstleister. Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Ihre Verbraucherzentrale.

Quelle: Offizielle Website von All-Inkl

Wortanzahl: 376