RWE kündigen – Frist 2 Wochen

RWE Vertrag kündigen

Die Kündigung bei RWE erfordert die Einhaltung bestimmter Fristen und Formalien. Fehler wie eine falsche Adresse oder fehlende Kundennummer führen häufig zur Ablehnung. Hier finden Sie die nötigen Angaben und ein Musterschreiben.

Kündigungsfrist & Mindestlaufzeit

Die Kündigungsfrist bei RWE beträgt in der Regel 2 Wochen. Beachten Sie, dass die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist beim Anbieter eingegangen sein muss. Wir empfehlen, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis zu haben.

So kündigen Sie Schritt für Schritt

Für eine erfolgreiche Kündigung bei RWE: Notieren Sie Ihre Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum. Nutzen Sie unseren Kündigungsgenerator für ein rechtssicheres Schreiben und versenden Sie es nachweisbar.

Tipps für eine erfolgreiche Kündigung

Tipps für die RWE-Kündigung: Kündigen Sie immer schriftlich, bewahren Sie alle Unterlagen auf, fordern Sie eine Bestätigung an. Prüfen Sie vor der Kündigung, ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt – etwa bei Preiserhöhungen.

Sonderkündigungsrecht prüfen

Bei RWE können Sie unter Umständen außerordentlich kündigen: Bei Preiserhöhungen, längeren Ausfällen oder wenn der Service an Ihrem neuen Wohnort nicht angeboten wird. Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht eine vorzeitige Vertragsbeendigung.

Alternativen nach der Kündigung

Nach der RWE-Kündigung: Nutzen Sie die Gelegenheit für einen Anbieterwechsel. Im Strom-Markt gibt es zahlreiche Optionen. Vergleichen Sie die aktuellen Angebote.

Besonderheiten bei der Kündigung von RWE

  • Die Kündigung per E-Mail ist bei diesem Anbieter möglich. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung an.
  • Der neue Anbieter übernimmt die Ummeldung beim Netzbetreiber für Sie.
  • Typische Kündigungsfrist: 2 Wochen – prüfen Sie Ihren individuellen Vertrag.
  • Häufiger Fehler: Fristversäumnis – die Kündigung muss rechtzeitig eingehen

Vor dem Absenden prüfen

  • Zählerstand am Kündigungstag notiert
  • Neuen Anbieter beauftragt
  • Vertragsbeginn beim neuen Anbieter abgestimmt
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung geprüft
  • Schlussrechnung abwarten

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Wichtige Fragen zu dieser Kategorie

Habe ich während des Wechsels durchgehend Strom?

Ja, die Stromversorgung ist gesetzlich garantiert. Sie fallen im Zweifel in die Grundversorgung.

Muss ich den Zählerstand selbst ablesen?

Es ist empfehlenswert, den Zählerstand am Wechseltag zu notieren und beiden Anbietern mitzuteilen.

Was ist bei Preiserhöhung?

Bei Preiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt meist 2 Wochen ab Bekanntgabe.

Nach dem Stromanbieterwechsel

Der neue Anbieter übernimmt die Ummeldung. Dennoch sollten Sie:

  • Den Zählerstand am Wechseltag dokumentieren.
  • Die Schlussrechnung des alten Anbieters prüfen.
  • Sicherstellen, dass die erste Rechnung des neuen Anbieters korrekt ist.
  • Daueraufträge oder Lastschriften entsprechend anpassen.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meinen RWE-Vertrag kündigen?

Um Ihren RWE-Vertrag zu kündigen, erstellen Sie ein formgerechtes Kündigungsschreiben. Senden Sie dieses per Einschreiben an RWE und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.

Welche Kündigungsfrist gilt bei RWE?

Bei RWE gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf die genauen Bedingungen und kündigen Sie rechtzeitig.

Kann ich RWE online kündigen?

Eine Kündigung bei RWE ist in der Regel schriftlich erforderlich. Sie können ein Kündigungsschreiben als PDF erstellen und per Post versenden. Einige Anbieter akzeptieren auch E-Mail-Kündigungen.

Was passiert nach der RWE-Kündigung?

Nach erfolgreicher Kündigung sollten Sie eine schriftliche Bestätigung von RWE erhalten. Bewahren Sie diese auf. Bei einem Anbieterwechsel beauftragen Sie rechtzeitig den neuen Anbieter.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei RWE?

Ein Sonderkündigungsrecht bei RWE besteht z.B. bei Preiserhöhungen oder wenn der Service an Ihrem neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Prüfen Sie Ihre AGB auf die genauen Bedingungen.

Muss ich bei RWE eine Mindestlaufzeit beachten?

Viele Verträge bei RWE haben eine Mindestlaufzeit. Nach Ablauf dieser Frist können Sie in der Regel monatlich kündigen. Die genauen Konditionen finden Sie in Ihrem Vertrag.

Stand: April 2026

Wichtiger Hinweis (Keine Rechtsberatung): Hinweis: Wir sind kein Rechtsdienstleister. Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Ihre Verbraucherzentrale.

Quelle: Offizielle Website von RWE

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